Nur ungerne denkt man an schlechte Zeiten die kommen können.
Wer vorausschauend denkt, ist auch im Ernstfall gut gerüstet.
Es kann passieren, dass Sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.
Durch Vollmachten können Personen bestimmt werden, die für einen die Geschäfte des täglichen Lebens führen, wenn man selbst nicht geschäftsfähig ist.
Gezielt sollte auch die Vorsorge im Bereich der Patientenverfügung überlegt werden. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen.
Wenn man dauerhaft geschäftsunfähig wird braucht man einen Vormund/ Betreuer. Hier kann man schriftlich Wünsche für die Auswahl eines möglichen Betreuers sowie auch Vorstellungen formulieren, wie der Betreuer die Geschäfte führen soll. Oft greift man auf Angehörige oder den engen Bekanntenkreis zurück.
Gerne berate ich sie ausführlich zum Thema Vollmachten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.